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Herkunftskennzeichnung nicht vorgeschrieben

„Made in...“ soll Auskunft über die Herkunft von Textilien geben.

Regulierungsversuch des Europäischen Parlaments bisher erfolglos

In der arbeitsteiligen globalisierten Welt könnte die Information, wo ein Bekleidungsartikel hergestellt wurde, für den Konsumenten in gewissen Fällen von Interesse sein.

Schweiz

In der Schweiz wurde per 1. Januar 2017 die «Swissness-Vorlage» d.h. das revidierte Markenschutzgesetz und das total revidierte Wappenschutzgesetz mit einer 2-jährigen Übergangszeit in Kraft gesetzt.

Die darin enthaltenen Vorgaben für eine Kennzeichnung der Herkunft basiert auf einem massgebenden Wertanteil (bei Textilien: mindestens 60% der massgeblichen Herstellungskosten). Die Kennzeichnung der Herkunft bleibt allerdings freiwillig. Hingegen ist bei einer Nennung des geografischen Begriffes «Schweiz» im weitesten Sinne, der Gesetzgebung voll Rechnung zu tragen.

EU

Auf EU-Ebene herrscht seit Jahren ein Kampf um die Herkunftskennzeichnung: die südlichen Länder sind für eine obligatorische Made-in-Kennzeichnung, die nördlichen Staaten dagegen.

An sich möchte das EU-Parlament eine obligatorische Herkunftskennzeichnung im Rahmen des sog. Produktesicherheitspakets für alle Non-Food-Erzeugnisse. Diese Vorschriften sehen primär eine Verschärfung der Produktsicherheit und Marktüberwachung im Interesse des Verbraucherschutzes vor. Die darin enthaltene „Made in“ Regelung soll die Rückverfolgbarkeit der Waren verbessern und den Verbraucherschutz stärken.

Elf Wirtschafts- und Entwicklungsminister, u.a. aus Italien, Portugal und Spanien, schlugen 2016 einen Kompromiss vor. Dieser sieht vor, dass nur die Produkte der Keramik-, Schuh-, Textil- und Möbelindustrie gekennzeichnet werden sollen. Als massgebendes, herkunftsbegründendes Kriterium soll das Land gelten, in dem der letzte wesentliche Fertigungsschritt („zusammennähen“) passiert ist.

Die vorgeschlagene EU-Regelung würde im Gegensatz zur schweizerischen Swissness-Gesetzgebung (Wertkriterium) stehen.

USA

In den USA wurde im Juni 2016 der Federal Trade Commission (FTC) die Komptetenz zur Durchsetzung der «Made in USA» Vorgaben, basierend auf dem «Reinforcing American-Made Products Act (H.R. 5092), übertragen. Durch dieses Vorgehen wurden lokale Bestimmungen, wie das «California’s Made in USA» Gesetz, obsolet.

Länder mit obligatorischer Herkunftskennzeichnung (Aufzählung ohne Gewähr)

Europa:

Armenien, Belarus, Bosnien Herzegowina, Bulgarien, Estland, Georgien, Kasachstan, Kroatien, Mazedonien, Moldawien, Norwegen, Russland, Tadschikistan, Türkei, Ukraine, Usbekistan

Nordamerika:

Kanada, USA

Südamerika:

praktisch alle Staaten

Afrika:

praktische alle Staaten (Ausnahmen: Angola, Libyen, Tunesien)

Asien:

praktisch alle Staaten (Ausnahmen: Hong Kong, Japan, Macao, Singapur)