Passwort vergessen

Rechtsgrundlage in der Verwendung von Pflegekennzeichnungen

Die Textilpflegekennzeichen geniessen internationalen Schutz.

GINETEX – ein Pionierprojekt aus der Textilindustrie

GINETEX, die Internationale Pflegekennzeichnungsorganisation, hat in den 60er Jahren das Pflegekennzeichnungssystem mittels Symbolen initialisiert.

Um eine korrekte Anwendung der Pflegekennzeichnung zu gewährleisten, sind die Pflegesymbole in den meisten Ländern markenrechtlich geschützt (internationale Markenhinterlegung bei der WIPO u.a. Kollektivmarke Nr. 849 319). Der Markenschutz wird von den Unterzeichnerstaaten des Madrider Abkommen akzeptiert.

Schweiz

Auf nationaler Ebene ist die Symbolreihe in der alten und neuen Reihenfolge beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum hinterlegt. Eigetragen sind in der Schweiz und in Liechtenstein auch das Waschsymbol und das Bügeleisensymbol (schweiz. Markenschutz Nr. 415.150 sowie 515.334, 515.333 und 515.332, nicht vollständige Liste).

Die Symbole sind in den folgenden Waren und/oder Dienstleistungsklassen hinterlegt:

  • 23 (Garne und Fäden für textile Zwecke)
  • 24 (Textilwaren, nämlich Stoffe, Gardinen, Vorhänge, Storen, Haushaltswäsche, Tisch- und Bettwäsche)
  • 25 (Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckung)
  • 26 (Spitzen und Stickereien, Bänder aus textilen Materialien)
  • 27 (Teppiche und Bodenbeläge aus textilen Materialien)
  • 40 (Behandlung von Textilien)