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Häufig gestellte Fragen

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an GINETEX Switzerland.

Wie kann das Recht zum Gebrauch der markenrechtlich geschützten Symbole erworben werden?

Um die Symbole benützen zu können, ist ein Lizenzvertrag mit einer Landesorganisation, in der Schweiz mit der GINETEX Switzerland notwendig. Die Geschäftsstelle ist gerne bereit, detaillierte Informationen zu erteilen.

Ist in jedem GINETEX Land ein Vertrag notwendig?

Nein, ein Vertrag mit GINETEX Switzerland oder einer anderen Landesorganisation garantiert das Recht für den Gebrauch der markenrechtlich geschützten Pflegesymbole für den gesamten GINETEX-Raum.

Kann durch leichtes Verändern der Symbole der Markenschutz umgangen und können so die Symbole ohne Vertrag verwendet werden?

Nein, auch ähnliche oder leicht andere Symbole unterliegen dem Markenschutz.

Was passiert, wenn die Symbole ohne Vertrag benützt werden?

Ohne Vertrag ist es der Firma nicht erlaubt, die Symbole zu benützen. Es wird eine Verwarnung ausgesprochen und ein Lizenzvertrag muss abgeschlossen werden. Wird die Verwarnung nicht beachtet und die Symbole ohne Vertrag weiterhin gebraucht, hat dies rechtliche Folgen.

Welches sind die rechtlichen Grundlagen bei der Textilkennzeichnung?

In der Schweiz gibt es keine gesetzlichen Vorschriften für eine Kennzeichnung. Die Konsumenten verlangen diese jedoch zwingend. Ausserdem ist die Auszeichnung der Artikel eine selbstverständliche Dienstleistung, die erbracht werden sollte.

Wer ist verantwortlich für die korrekte Kennzeichnung?

Verantwortlich ist die letztverarbeitende Stelle. Meistens ist dies der Konfektionär, da nur er alle Informationen über die verarbeiteten Bestandteile hat. Massgebend für die Kennzeichnung des gesamten Artikels ist der schwächste Bestandteil (z.B. Applikationen, Pailletten, Stickereien etc.). Ausgezeichnet wird die maximale Behandlung, welche ein Artikel erträgt, ohne irreversiblen Schaden zu nehmen.

Wo sind die Informationen zur korrekten Kennzeichnung zu finden?

Bei Vertragsunterzeichnung wird jeder Lizenznehmer mit den GINETEX Richtlinien dokumentiert. Darin sind die technischen Grundlagen für die Pflege- und Rohstoffkennzeichnung zu finden, nach denen die Kennzeichnung zu erfolgen hat. Bei Problemen die Kennzeichnung betreffend hilft auch die Geschäftsstelle der GINETEX Switzerland.

Welche Vorschriften sind verbindlich, diejenigen der GINETEX oder die ISO Norm?

Massgebend für die Kennzeichnung ist GINETEX. Diese hat in den 60er Jahren das Pflegekennzeichnungssystem eingeführt und international vereinheitlicht. Das System wird zudem laufend den technischen und ökologischen Anforderungen angepasst. 1990 hat die GINETEX der ISO gestattet, die markenrechtlich geschützten Symbole in einer Norm zu verwenden.