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Die Rohstoffkennzeichnung

Textilien sollten mit einer Rohstoffkennzeichnung versehen werden.

Der Schweizer Gesetzgeber bisher ohne Erlass von Vorschriften

Die Rohstoffkennzeichnung ist wie auch die Pflegekennzeichnung gesetzlich nicht vorgeschrieben und erfolgt auf freiwilliger Basis.

Werden die Rohstoffe ausgezeichnet, muss folgendes beachtet werden:

  • Um Unklarheiten zu vermeiden, sind die Fasernamen auf der Etikette auszuschreiben. Dies, weil die Abkürzungen nicht offiziell vereinheitlicht sind und je nach Industrie (Chemiefaserindustrie, Bekleidungsindustrie) varieren können. Ausserdem sind Informationen, die sich an die Endverbraucher richten, stets auszuschreiben.
  • Für die zulässige Rohstoffkennzeichnung richten Sie sich nach der offiziellen GINETEX-Tabelle der Textilfasern oder nach den EU-Richtlinien. Sie finden nebst den offiziellen Fasernamen sowohl die Nummerierung als auch die offiziellen Gattungsnamen aufgelistet.

Fasertabelle zum herunterladen

Weitere Vorschriften

Insbesondere durch die Entstehung des Online-Handels sind neue Regelungen zu beachten.

Anbieter, welche ihr Angebot auch auf den Europäischen Markt ausrichten, müssen die Kennzeichnungsvorschriften der EU entsprechend umsetzen. Der Schweizer Handel muss ansonsten einzig das Cassis-de-Dijon Prinzip beachten.

Somit dürfen textile Produkte, die den Vorschriften des EU-Rechts entsprechen, auch in der Schweiz gehandelt werden.

Geschichte der Rohstoffkennzeichnung

Die Rohstoffkennzeichnung ist 1972 auf breiter, einheitlicher Ebene in Europa eingeführt und seither kontinuierlich ausgebaut worden.

Zwischenzeitlich erfolgten aufgrund der technologischen Entwicklung auf dem Fasermarkt und den Erfahrungswerten verschiedene Anpassungen bei der Umsetzung.

Künftig werden neue Fasern und Technologien hinzukommen, insbesondere im Bereich Sicherheit, Medizin wie auch in der Entwicklung von technischen Textilien.